Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz
Diese Veranstaltung richtet sich an jeden, der im DRK mit Lebensmitteln zu tun hat. Die Veranstaltung beinhaltet die gem. Infektionsschutzgesetz jährlich vorgeschriebene Belehrung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn sowie eine Hygieneschulung mit jährlich wechselnden Inhalten.
Voraussetzungen:
• Gesundheitszeugnis gemäß Bundesseuchengesetz,
ausgestellt vor dem 01.01.2001
oder
• Erst-Belehrung gemäß § 43 (1) IfSG durch das Gesundheitsamt
ausgestellt nach dem 31.12.2000
und
• entsprechende Folgebelehrungen durch Arbeitgeber/Dienstherr
Themen:
• Aktuelle Entwicklung lebensmittelbedingter Infektionen
• Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
• Aktuelle Fragestellungen
Kosten:
5.00
Lehrgangsnummer:
DRK-HH-15/2019
Lehrgangsort:
DRK Kreisverband Hamburg-Eimsbüttel e.V, DRK-Zentrum Niendorf, Adlerhorst 16
Datum:
Dienstag, 30.07.2019, 19:30-21:30 Uhr
Anmeldefrist:
27.07.2019 23:00 Uhr
Bemerkung:
Kostenbeiträge werden den entsendenden Verbänden/Gruppierungen gesammelt in Rechnung gestellt.
Angemeldete Teilnehmer:
2
Freie Plätze:
18
Lehrgangsleitung:
Klaus Nägler